ADFC fordert 100% Umsetzung des Erfurter Radentscheides

Mehr als 12.000 Erfurter*innen haben den Radentscheid Erfurt unterzeichnet und damit ihrem Wunsch nach besseren Radfahrbedingungen Ausdruck verliehen. Der ADFC fordert die 100ige Umsetzung der Forderungen.

„Wir stützen unsere Forderungen auf die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine zur Kommunalwahl 2019“, begründet der ADFC-Kreisvorsitzende Bernhard Deimel das Anliegen. Damals gaben CDU und Bündnis 90 / Die Grünen u.a. an, den Erfurter Verkehrsentwicklungsplan (VEP) bis 2025 umsetzen zu wollen; auch die SPD bezeichnete dessen Ziele als maßgebend. DIE LINKE versprach z.B., dafür Sorge zu tragen, dass bei neuen Bauprojekten nachhaltige Verkehrskonzepte etabliert werden. Die Mehrwertstadt bezeichnete den Radverkehr als eines ihrer Hauptanliegen. Die Freien Wähler forderten u.a. mindestens eine Verdopplung der Ausgaben für Radwegebau und -sanierung sowie eine Verdopplung der Räume für Fuß- und Radverkehr bei gleichzeitiger Reduzierung des Raumes für den Autoverkehr. Fast alle Fraktionen befürworteten die Einrichtung von Tempo-30-Strecken und verkehrsberuhigten Bereichen. Insgesamt spiegelte sich in den Antworten von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Freie Wähler, DIE LINKE, Mehrwertstadt und SPD ein eindeutiges Bekenntnis zur Förderung des Radverkehrs wider. „Diesen Versprechungen müssen nun auch Taten folgen“, nimmt Bernhard Deimel die Fraktionen beim Wort. Das gilt umso mehr, als das von Oberbürgermeister Andreas Bausewein im aktuellen Verkehrsentwicklungsplan festgeschriebene Ziel, den Radverkehrsanteil in Erfurt bis 2020 auf 15% zu erhöhen, nicht erreicht wurde.

Der Radentscheid Erfurt wurde 2020 durch den Radentscheid Erfurt n.e.V. initiiert. Die erforderliche Unterschriftenzahl von 7.000 konnte deutlich überschritten werden. Die Hauptforderungen sind ein durchgängiges Radverkehrsnetz, Radwege an Hauptverkehrsstraßen, sichere Kreuzungen, barrierefreie Rad- und Fußwege sowie ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten. Der Radentscheid war dem Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein im Dezember 2020 übergeben worden. Anfang Februar 2021 hatte der Stadtrat seine Zulässigkeit einstimmig bestätigt. Nun wird über Annahme oder Ablehnung entschieden. Weitere Informationen: www.radentscheid-erfurt.de.

Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) dient der Erarbeitung von strategischen Konzepten für den Verkehr in Erfurt insgesamt wie auch für einzelne Verkehrsarten und die sich daraus ergebenden Detailplanungen und spezifischen Verkehrskonzepte. Das Teilkonzept Radverkehr wurde 2014 einstimmig durch den Stadtrat beschlossen. Weitere Informationen: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/planen/verkehr/vep/120687.html

Der ADFC Erfurt ist eine selbständige Gliederung im ADFC Landesverband Thüringen. Er vertritt die Interessen der Radfahrer in Erfurt und steht als kompetenter Ansprechpartner in Fragen des Radverkehrs zur Verfügung. Der Verein hat die Durchführung des Radentscheids maßgeblich unterstützt. Der ADFC Erfurt ist im Arbeitskreis Radverkehr der Stadt Erfurt vertreten, organisiert Radtouren und bietet Serviceleistungen wie einen Infoladen, eine Selbsthilfewerkstatt und regelmäßige Fahrradcodierungen an. Weitere Informationen: www.adfc-erfurt.de


https://jena.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-100-umsetzung-des-erfurter-radentscheides

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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