Zwischenbilanz Radverkehrskonzept 2.0: ADFC fordert Einhaltung der Ziele

Mit dem 1. Zwischenbericht zum Thüringer Radverkehrskonzept 2.0 wirft das Thüringer Infrastrukturministerium einen positiven, aber auch kritischen Blick auf den Umsetzungsstand. Der ADFC sieht Defizite v.a. im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur.

Im Februar hat das Thüringer Infrastrukturministerium einen ersten Zwischenbericht zum 2018 veröffentlichten Thüringer Radverkehrskonzept 2.0 herausgegeben. Demnach sind „spürbare Fortschritte bei der Radverkehrsförderung“ erzielt worden. Die bisher umgesetzten Maßnahmen reichen allerdings auch nach Einschätzung des Ministeriums nicht aus, um das im Radverkehrskonzept gesetzte Ziel eines Radverkehrsanteils von 12 % im Jahr 2025 und 15 % im Jahr 2030 in Thüringen zu erreichen.

Thilo Braun, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Thüringen: „Insgesamt ist die Evaluation aus Sicht des ADFC zutreffend. In einigen Bereichen – etwa mit der Einrichtung eines ministeriellen Arbeitskreises Thüringer Radverkehr, der Verstetigung des Stadtradelns, der Etablierung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen oder der regelmäßigen Durchführung einer Radverkehrskonferenz – sind Fortschritte zu verzeichnen. Beim Kernpunkt – der Infrastrukturentwicklung – hat sich allerdings viel zu wenig getan.“

Wurden zwischen 2012 und 2016 in Thüringen im Durchschnitt jährlich noch ca. 27 km Radwege an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gebaut, so waren es zwischen 2018 und 2023 gerade einmal ca. 8 km pro Jahr. Nur knapp die Hälfte der für den Radverkehr an Bundes- und Landesstraßen vorgesehenen Haushaltsmittel wurde eingesetzt.

Thilo Braun: „In Thüringen sind gerade einmal knapp 10% der außerörtlichen Straßen mit Radwegen versehen. Von Bundesländern wie Schleswig-Holstein (58%) oder Niedersachen (53%) und vom bundesdeutschen Durchschnitt (27%) sind wir also weit entfernt. Wenn der Radwegebau weiterhin so langsam voranschreitet wie in den letzten Jahren, haben wir keine Chance, uns vom aktuell im Bundesvergleich letzten Platz wegzubewegen.“

Die Forderung an das Ministerium und die Landesregierung ist somit klar: „Um die Ziele des Radverkehrskonzepts 2.0 zu erreichen, muss deutlich mehr in Radverkehrsinfrastruktur investiert werden. Personalmittel sind aufzustocken, um mit attraktiven Bedingungen Radverkehrsplaner für Thüringen zu gewinnen. Und dann müssen geplante Maßnahmen auch zügig und qualitativ angemessen umgesetzt werden! Eine Erreichung der Ziele ist möglich – wenn man denn will“, so Thilo Braun.

Neben den Defiziten bei der Umsetzung des Radverkehrskonzepts 2.0 im Bereich der Infrastruktur liegen aus Sicht des ADFC insbesondere die für den schulischen Bereich gesetzten Ziele noch in weiter Ferne. Hier richtet sich ein dringender Appell an das Bildungsministerium, die Radfahrausbildung über die Grundschule hinaus auf die Sekundarstufe auszuweiten. Zudem sollte die Sicherheit der Schüler durch die Erstellung von Schulradwegplänen, die sichere Gestaltung der darin verzeichneten Wege und die Einrichtung von Schulstraßen in den Fokus rücken.

Hintergrund

2018 wurde das Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen veröffentlicht. Es bildet die Handlungsgrundlage für die Radverkehrspolitik der Landesregierung bis 2030 und bietet Kommunen und anderen Akteuren eine Orientierung, wenn es darum geht, den Radverkehr zu fördern. Erstmals sind auch konkrete Ziele festgelegt, wie sich der Radverkehrsanteil entwickeln soll: von 7% (2017) soll er bis 2025 auf 12% und bis 2030 auf 15% steigen.

Alle fünf Jahre erstellt die Landesregierung einen Bericht zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, der die durchgeführten Maßnahmen, Mittelverwendung und den Grad der Zielerreichung darstellt. Der erste dieser Berichte wurde nun vorgelegt.

https://jena.adfc.de/neuigkeit/zwischenbilanz-radverkehrskonzept-20-adfc-fordert-einhaltung-der-ziele

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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