Sperrung des Saaleradweges verhindert

Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis stoppt die geplante Vollsperrung der Saalebrücke bei Rothenstein auf Betreiben der Anwohner sowie des ADFC Jena – Saaletal.

Erfolgreiche Intervention

Die Saalebrücke zwischen Rothenstein und Oelknitz sollte von Juni bis November 2024 komplett gesperrt werden, um die Fahrbahn zu sanieren. Für den Kfz-Verkehr hätte die Sperrung einen Umweg von ca. 5 min. bedeutet; Fußgänger und Radfahrende hingegen hätten alternativlos dagestanden. Die Anwohner von Oelknitz wären von ihrer fußläufigen Grundversorgung wie Einkaufsmöglichkeiten, Arzt, Schulen, öffentlichem Nahverkehr abgeschnitten gewesen, der Saaleradweg für Fahrradpendler und -touristen gesperrt gewesen.

Gegen diese inakzeptable Planung haben verschiedene Bürgervertretungen, zahlreiche Bürger des Saaletals und der ADFC Jena – Saaletal und Thüringen in den zurückliegenden Wochen deutlich Position bezogen und die Verantwortlichen auf verschiedenen Ebenen kontaktiert – mit Erfolg!

Das Landratsamt teilte am 18.04.2024 mit, dass die Sanierung der Saalebrücke kurzfristig storniert und die Ausschreibung aufgehoben wurde. Der Saale-Holzland-Kreis erstellt eine neue Ausschreibung, bei der die Gewährleistung des Geh- und Radverkehrs während der Sanierung Voraussetzung ist. Die Bauarbeiten werden nun voraussichtlich im Frühjahr 2025 beginnen.

Was für ein Erfolg für die Bürger, die Bürgervertreter und ja mit Sicherheit auch ganz besonders für den ADFC Jena – Saaletal, der hier mit dem Protest gegen die Vollsperrung der Saalebrücke in Rothenstein erreicht wurde."   Renate Schaller, Kahla

Radverkehrskonzept für den Saale-Holzland-Kreis

Es bleibt die Frage, wie es überhaupt zu einer solchen Entscheidung in der Straßenverwaltung kommen konnte, nachdem sich auch der Saale-Holzland-Kreis die Förderung der umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel auf die Fahnen geschrieben hat.

Im Dezember 2023 wurde im Kreistag die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes verabschiedet. In diesem Konzept bekennt sich der Saale-Holzland-Kreis erstmals zur Förderung des Alltagsradverkehrs. Gleich im ersten Satz wird als Ziel formuliert „Der Anteil des Alltagsradverkehrs im Saale-Holzland-Kreis steigt“ sowie „Die interne und externe Kommunikation aller Akteure im Saale-Holzland-Kreis zum Thema Radverkehr verläuft optimal und ohne Informationsverlust“. Der vorliegende Fall zeigt, dass es noch ein langer Weg ins Ziel ist.

Das Radverkehrskonzept wurde über eineinhalb Jahre vom Ingenieurbüro ISUP aus Dresden unter Mitwirkung der Gemeinden des Landkreises, des Tourismusverbandes und des ADFC Jena – Saaletal erarbeitet. Der Fokus liegt auf der Erreichbarkeit der täglichen Ziele wie Schulen, Gewerbegebiete und Einkaufszentren mit dem Fahrrad – bequem, direkt und sicher. Gemäß dieser Zielstellung hätte die Vollsperrung der Saalebrücke in Rothenstein nie angeordnet werden dürfen.

ADFC Jena – Saaletal bleibt dran

Nachdem offensichtlich wurde, dass es seine Zeit dauert, bis Kreistagsbeschlüsse wie das Radverkehrskonzept in der Verwaltung Resonanz finden, ist es umso wichtiger, dass Interessengruppen ein wachsames Auge auf die Umsetzung werfen. Die nächste große Maßnahme betrifft die Sperrung der B88 zwischen Porstendorf und Neuengönna. Hier soll vorab ein straßenbegleitender Radweg gebaut werden – für Einsatzfahrzeuge, Busverkehr und in der Folge Kfz-Schleichverkehr. Der ADFC begleitet die Planungen aufmerksam.


https://jena.adfc.de/neuigkeit/sperrung-des-saaleradweges-verhindert

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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