
Fahrradsternfahrt 2026 - ADFC Thüringen
Wir lieben Radfahren - deshalb sind wir am 7.6.2026 gemeinsam nach Erfurt gefahren, haben einen Tag “freie Fahrt” auf Thüringer Straßen genossen und der Landesregierung die Forderung überbracht, mehr für sicheres und komfortables Radfahren zu tun.
Was für ein Fest! Anlässlich der ersten Thüringer ADFC-Fahrrad-Sternfahrt am 7. Juni haben sich 400 Menschen mit dem Rad auf den Weg nach und durch Erfurt gemacht, um einen tollen gemeinsamen Tag auf dem Rad zu verbringen und am Ziel dem dem Thüringer Verkehrsminister Steffen Schütz ein Strategiepapier mit Vorschlägen zur Förderung des Radwegebaus im Freistaat zu überreichen. Unterstützung gab es von Kommunalvertretern, so u.a. dem Erfurter Oberbürgermeister Andreas Horn, der Weimarer Beigeordneten für Bau und Verkehr und AGFK-Vorstandsmitglied Dr. Claudia Kolb, Beisitzende AGFK-TH und dem Schleusinger Bürgermeister Alexander Brodführer. Ida und Joruna, zwei Viertklässlerinnen, übergaben zudem dem Minister ein selbst gemaltes Bild und mahnten an, bei der Verkehrsplanung ganz besonders auch an die Sicherheit der Kinder zu denken.
Karsten Pehlke, Vorsitzender des ADFC Thüringen: „Wir sind aus Nordhausen und Schleusingen, Bad Blankenburg, Apolda, Weimar, Jena, Sömmerda, Eisenach und Gotha nach Erfurt geradelt und haben dabei erlebt, wie leicht und sicher es sich unter Polizeischutz auf den gut ausgebauten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen fährt. Wir sind hierhergekommen, weil wir dafür eintreten, zukünftig auf ähnlich gut ausgebauten Radwegenetzen im ländlichen Raum und in den Städten Thüringens sicher und komfortabel mobil sein zu können. Aus unserer Sicht braucht es hierfür ein strukturiertes System, das auf einer positiven Lösungskultur, Standards, Transparenz und Beteiligung basiert, mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet ist und die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent nutzt."
Minister Schütz betonte die “Priorität allen Verkehrs, der nachhaltig ist” und die Notwendigkeit messbarer Ergebnisse. In den nächsten zwei Jahren sollen über 30 Millionen Euro in den Radwegebau investiert und ab 2027 kommunale Rad- und Gehwege noch stärker gefördert werden. Uns als ADFC sicherte er zukünftig regelmäßige Treffen zur Überprüfung und Fortschreibung der Ziele zu. Wir werden ihn beim Wort nehmen.
Eindrücke von der 1. Thüringer Fahrrad-Sternfahrt am 7. Juni 2026
































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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
weiterlesenWie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
weiterlesenWir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
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