Frontscheinwerfer Fahrrad

Frontscheinwerfer am Fahrrad © pixabay

Beleuchtung am Fahrrad: Licht ist Pflicht!

In der Advents- und Weihnachtszeit strahlen viele Lichter in der Dunkelheit und grüßen Vorbeigehende und Vorbeifahrende aus dem Inneren der Häuser. Nicht dekorativ, sondern sicherheitsrelevant ist in der Winterzeit die richtige Fahrradbeleuchtung.

Sehen und gesehen werden: Eine gute Beleuchtung am Fahrrad ist ein erheblicher Sicherheitsfaktor. Fehlt sie oder ist sie nicht betriebsbereit, so ist dies gefährlich, und außerdem droht ein Bußgeld. Die ordnungsgemäße Beleuchtung an Fahrrädern ist in §67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgeschrieben. Hier wird zwischen aktiver und passiver Beleuchtung unterschieden.

Zur aktiven Beleuchtung gehören ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht. Die lange geltende Dynamo-Pflicht wurde 2013 abgeschafft. Seitdem sind auch batteriebetriebene Scheinwerfer und Rücklichter zugelassen. Da insbesondere in der Herbst- und Winterzeit auch tagsüber eine Beleuchtung nötig sein kann, ist es sinnvoll, die batteriebetriebenen Schweinwerfer und Rücklichter immer mitzuführen.

Die passive Beleuchtung wird von Rückstrahlern bzw. Reflektoren gebildet. Am Fahrrad muss vorn ein weißer und hinten ein roter Großflächenrückstrahler montiert sein. An die Pedale gehören nach vorn und nach hinten wirkende gelbe Reflektoren. Zusätzlich sind die Längsseiten des Fahrrades nach jeder Seite kenntlich zu machen. Hierfür nutzt man entweder Reifen mit einem durchgehenden Reflexstreifen auf der Flanke, weiß retroreflektierende Speichen oder ganz klassisch zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad.

Entscheidend beim Kauf der Beleuchtungselemente ist, dass diese vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sind. Erkennbar ist dies am Prüfzeichen: einer Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Alles, was kein Prüfzeichen aufweist, darf nur als zusätzliche Fahrradbeleuchtung verwendet werden.

Auch die richtige Einstellung der Scheinwerfer spielt für die Sicherheit im Straßenverkehr eine wichtige Rolle. Werden die Fahrradlampen zu hoch eingestellt, blenden sie entgegenkommende Fahrer*innen und verringern die eigene Sicht. Der hellste Punkt des Lichtkegels sollte etwa zehn Meter vor dem Vorderrad auf die Fahrbahn treffen.

Neben einer funktionierenden Beleuchtung sorgt Kleidung mit Reflektoren für mehr Sicherheit. Preiswerte Lösungen sind gelbe oder rote Warnwesten, Reflektorbänder für die Hosenbeine oder rote Batterielichter zum Anstecken.

Der ADFC Thüringen wünscht allen Fahrradfahrer*innen eine erleuchtende Advents- und Weihnachtszeit.


https://jena.adfc.de/artikel/beleuchtung-am-fahrrad-licht-ist-pflicht

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