Bei Wind und Wetter mit dem Rad zur Arbeit

Am 11.2.2022 ist Winter Bike to Work Day, ein Tag, der zeigt: Fahrradfahren macht bei jedem Wetter Spaß. Voraussetzungen sind die richtige Ausrüstung und v.a. eine Fahrradinfrastruktur, die Sicherheit und zügiges Vorankommen gewährleistet.

Seit 2013 findet alljährlich am 2. Freitag im Februar der internationale Winter Bike to Work Day (Winter-Fahrradpendler-Tag) statt, an dem Pendlerinnen und Pendler in besonderem Maße dazu aufgerufen sind, für den Weg zur Arbeit oder zum Ausbildungsplatz das Auto stehen zu lassen und sich aufs Rad zu schwingen. Vieles spricht dafür: Die tägliche Bewegung hält fit und hilft beim Abbau von Stresshormonen; Menschen, die ganzjährig mit dem Rad zur Arbeit fahren, sind nicht nur gesünder als ihre autofahrenden Kolleginnen und Kollegen, sondern auch glücklicher. Und wenn die Ausrüstung stimmt und vor allem die Wege gefahrlos nutzbar sind, ist es auch im Winter viel schöner, mit dem Rad unterwegs zu sein, als sich mit dem Auto durch den dichten Verkehr zu quälen.

Dass weniger das „schlechte Wetter“, als vielmehr die Infrastruktur darüber entscheidet, ob Menschen für den Weg zur Arbeit das Fahrrad nutzen, zeigt eine jüngst veröffentlichte Studie an der Universität Münster. Hierfür wurden Daten von 122 Fahrradzählstationen in 30 deutschen Städten – darunter auch Jena - sowie Wetter(vorhersage)daten ausgewertet. Im Ergebnis zeigte sich, dass in Städten mit gut ausgebauter Radinfrastruktur und einer bestehenden Fahrradkultur der Alltagsradverkehr bei regnerischem und kaltem Wetter nur wenig zurückging, während es in Städten mit eher schlecht ausgebautem Radwegenetz zu einem deutlichen Rückgang kam.   

Hierzu Dr. Friedrich Franke, Vorstandsvorsitzender des ADFC Thüringen: „Mehr Radverkehr kann nur gelingen, wenn man jeden Tag radfahren kann und mag. Dazu gehört auch Winterdienst auf Radwegen.“

Die Idee des Winter Bike to Work Days entstand 2013 anlässlich der von den beiden finnischen Fahrradaktivisten Pekka Tahkola und Timo Perälä initiierten ersten internationalen Winter Cycling Conference (WCC) in Oulu (Finnland). Die Vision ist eine Welt, in der Fahrradfahren auch bei Schnee und Eis gut möglich ist. Dies setzt ein durchgängiges Radwegenetz, breite Fahrradwege, Tempo 30 innerorts bzw. bauliche Abtrennungen zwischen Auto- und Radverkehr, durchgängig beleuchtete Strecken und eben auch einen funktionierenden Winterdienst voraus.


https://jena.adfc.de/artikel/bei-wind-und-wetter-mit-dem-rad-zur-arbeit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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