MDR berichtet über Radverkehrsplan Jena 2035+

Aktive des Radentscheids Jena sprachen mit einem Filmteam des MDR über kritische Verkehrsknotenpunkte für Radler in der Jenaer Innenstadt. Der Bericht ist am 14.04.2024 um 19 Uhr im Thüringen Journal zu sehen.

Michael Böhringer im Interview mit dem MDR

Die Orte des Geschehens

Die Straße am Planetarium und die Kreuzung Steinweg - Löbdergraben werden im Bericht näher betrachtet. 

Die Wohngebietsstraße am Planetarium zeigte sich im morgendlichen Berufsverkehr überfüllt mit parkenden und fahrenden Autos, Radfahrenden und zwei Tagesbaustellen.

Sophie Seher vom ADFC Jena - Saaletal erklärte als Anwohnerin: "Durch den Durchgangsverkehr entsteht viel Lärm und Dreck. Auch halten Autofahrende sich nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Das ist sehr belastend für die Anwohner." Der Radverkehrsplan sieht hier eine Fahrradstraße vor. Sie ließe die Zufahrt für Anwohner frei, schließt aber den Durchgangsverkehr aus, der die Straße am Planetarium zur parallel verlaufenden B88 als Abkürzung nutzt. Durch parkende Autos auf je einer Fahrbahnseite ist die Straße zudem zu eng, um Radfahrende mit 1,5 m Sicherheitsabstand überholen können. Der Vorrang für Radfahrende in der Fahrradstraße hätte den Vorteil, dass sich Autos hier unterordnen müssen.

Die Kreuzung Steinweg - Löbdergraben kommt mit ihren ganz eigenen Tücken daher. Hier treffen alle Verkehrsarten der Stadt aufeinander: Sie ist Kreuzungspunkt mehrerer Bus- und Bahnlinien mit dem entsprechenden Schienenkreuz, des motorisierten Individualverkehrs sowie der zentrale Zugang aller Fußgänger und Radfahrenden nach Jena Ost. "Als Radfahrender ist man an dieser Kreuzung überfordert, weil man gar nicht weiß, wo man eigentlich lang fahren darf oder soll. Der Radverkehr ist hier nicht wirklich mitgedacht", sagt Lutz Jakob. So darf man beispielsweise stadtauswärts bei strenger Auslegung der Verkehrsregeln das Rad nur über die Ampelkreuzung schieben, stadteinwärts jedoch fahren. Hier sieht der Radverkehrsplan 2035+ eine einspurige Straßenführung für Autos vor. Hinzu kommt viel Farbe auf der Fahrbahn, die allen Verkehrsteilnehmenden verdeutlicht, wem wo Raum gegeben ist. 

 

Diskussion aus Perspektive der Radfahrenden 

Leider sollen beide Projekte erst umgesetzt werden, wenn die sogenannte Osttangente - der vierspurige Ausbau der B88 am Eisenbahndamm - fertig ist. Michael Böhringer betont, dass der Radverkehr in Jena bereits jetzt zunimmt. Maßnahmen zur Verbesserung müssen also zügig umgesetzt werden. 

Eine weitere Hürde hierbei: Stadtplanerische Maßnahmen wie Umbau und Anpassung von Straßen und Kreuzungen müssen erneut von den Gremien der Stadt beschlossen werden.

„Aus diesem Grund ist es wichtig, dranzubleiben und die Umsetzung der Maßnahmen kritisch zu begleiten“, betont Michael Böhringer.

Es geht jetzt an die Entscheidungen, welche Maßnahmenplanungen durch die Verwaltung begonnen werden. „Diese Themen werden im Austausch mit der Verwaltung auch im Beirat Radverkehr behandelt“, so Böhringer weiter. „Dafür kann die Radfahr-Community weiter Input geben.“

Gleichwohl betont Michael Böhringer, wenn der Plan ist Gänze umgesetzt ist, wird das Radfahren in Jena besser möglich sein.

Zum MDR-Bericht


https://jena.adfc.de/neuigkeit/mdr-berichtet-ueber-radverkehrsplan-jena

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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