Dem Diebstahl vorbeugen: Fahrradcodierung

Beim ADFC startet die Codiersaison: Zur Abschreckung von Dieben, um die Rückführung aufgefundener Fahrräder zu erleichtern und als Schutz beim (Ver-)Kauf eines gebrauchten Rads kann es hilfreich sein, das Fahrrad codieren zu lassen.

Ein Code auf einem Fahrradrahmen.
Fahrradcodierung © ADFC Erfurt e.V.

Die vor wenigen Tagen veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2022 zeigt einen deutlichen Anstieg der bundesweit registrierten Straftaten gegenüber 2021. Auch die Zahl der registrierten Fahrraddiebstähle hat erheblich zugenommen: von 233.584 im Jahr 2021 auf 265.562 im Jahr 2022 - das entspricht einem Anstieg von 13,7%!

Um das Fahrrad vor Diebstahl zu schützen, ist natürlich in erster Linie wichtig, es möglichst sicher abzustellen, d.h. Rahmen und ein Laufrad mit einem hochwertigen Schloss – oder besser zwei Schlössern – nicht nur abzuschließen, sondern fest anzuschließen und hierbei einsame Plätze zu vermeiden und bestenfalls geschlossene Räume zu nutzen. Um Diebe abzuschrecken, kann zusätzlich eine Fahrradcodierung hilfreich sein. Dies gilt übrigens nicht nur für Fahrräder, sondern auch für Kinderwagen, Fahrradanhänger, Akkus, Rollatoren u.a.

Wozu dient die Codierung?

Beim Codieren wird eine Buchstaben-Zahlen-Kombination in den Rahmen geprägt, die sich aus dem Autokennzeichen sowie der Gemeinde- und Straßenkennzahl des Wohnortes, Hausnummer, Anfangsbuchstaben des Eigentümers und Jahreszahl zusammensetzt. Ein codiertes Rad kann so eindeutig dem Eigentümer zugeordnet werden, was den Codiercode von der Rahmennummer unterscheidet.

Eine Fahrrad-Codierung wirkt abschreckend für Fahrraddiebe, da sie den Verkaufswert eines gestohlenen Fahrrads erheblich senkt. Zugleich erleichtert sie der Polizei im Falle eines Diebstahls die Rückführung eines aufgefundenen Fahrrads. Will man ein gebrauchtes Fahrrad erwerben, so ist es sinnvoll, am Rahmen nach einem Code zu suchen. Findet sich ein solcher, ohne dass der Verkäufer ein Codierformular vorlegen kann, oder gibt es Hinweise auf ein versuchtes Herausschleifen des Codes, so kann dies ein Zeichen dafür sein, dass das Rad gestohlen wurde. Dann heißt es: Finger weg!

Wo wird codiert?

In Thüringen bietet der ADFC regelmäßig in Erfurt (3. Mittwoch im Monat zwischen März und Oktober), Jena (1. Montag im Monat), Nordhausen und Rudolstadt Codiertermine an und ist außerdem bei verschiedenen Veranstaltungen mit dem Codiergerät vor Ort. Nächste Termine sind hier u.a.:

Anmeldung: buero [at] adfc-thueringen.de.

https://jena.adfc.de/artikel/dem-diebstahl-vorbeugen-fahrradcodierung-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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